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REACH-Konformität: Best Practices für Industrieunternehmen

In der heutigen, sich schnell entwickelnden EU-Gesetzgebung kann die Integration von REACH (Registrierung, Evaluierung, Autorisierung und Beschränkung von Chemikalien) in Ihre Produktionsprozesse gar nicht hoch genug auf der Prioritätenliste stehen. Als industrieller Hersteller spielen Sie mit der Einhaltung dieser strengen Normen eine entscheidende Rolle beim Schutz unserer Umwelt und der öffentlichen Gesundheit. Dieser Artikel bietet Ihnen wertvolle Einblicke in die Erstellung von REACH-konformen Protokollen, mit denen Sie eine Unternehmenskultur für den verantwortungsvollen Umgang mit Chemikalien einführen und die Produktivität und Effizienz Ihrer Abläufe verbessern.

Die EU-Verordnung REACH (1907/2006) ist am 1. Juni 2007 in Kraft getreten. Sie soll die Verwendung von sichereren Chemikalien und den Austausch gefährlicher Stoffe gegen sicherere Alternativen fördern. Auf diese Weise trägt REACH zum Schutz der menschlichen Gesundheit sowie der Umwelt bei und fördert gleichzeitig Innovation und Wettbewerbsfähigkeit in der chemischen Industrie.

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Die REACH-Verordnung erfordert eine Registrierung dieser Chemikalien bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA), wenn sie oberhalb eines bestimmten Schwellenwerts hergestellt, eingeführt oder verwendet werden.

 Als Unternehmen müssen Sie Informationen über die von Ihnen hergestellten oder importierten Chemikalien bereitstellen: über deren Eigenschaften sowie deren Risiken. Diese Informationen werden verwendet, um eine Risikobewertung vorzunehmen und eine Genehmigung oder eine Identifizierung notwendiger Einschränkungen für ihre Verwendung zu erteilen.

Stoffe, die Beschränkungen unterliegen

Gemäss Anhang XVII der REACH-Verordnung: Stoffe, die Beschränkungen unterliegen, können von jedermann verwendet werden, solange die geltenden Beschränkungen beachtet werden.

Zulassungspflichtige Stoffe

Gemäss Anhang XIV der REACH-Verordnung: Zulassungspflichtige Stoffe dürfen nur dann hergestellt, importiert oder verwendet werden, wenn die ECHA eine Genehmigung erteilt hat.

Einige Beispiele für Stoffe, die gemäss REACH eingeschränkt oder zulassungspflichtig sind:

CMR-Stoffe:

Krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Stoffe (CMR-Stoffe). Dies sind Stoffe, von denen bekannt ist oder vermutet wird, dass sie Krebs, Genmutationen oder andere Fortpflanzungsprobleme verursachen. Beispiele sind Blei, Cadmium und Asbest.

PBT-Stoffe:

Persistente, bioakkumulierbare und toxische Stoffe (PBT-Stoffe). Dies sind Stoffe, die hochgiftig sind, sich in der Umwelt nicht leicht abbauen und sich in lebenden Organismen anreichern. Beispiele sind Quecksilber, einige Pestizide und bestimmte Flammschutzmittel.

Besonders besorgniserregende Stoffe (SVHCs)

Besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) sind Stoffe, die als potenziell gefährlich für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt eingestuft werden, über die jedoch noch nicht genügend Informationen vorliegen, um eine endgültige Entscheidung zu treffen. Besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) sind in der „Liste der für eine Zulassung in Frage kommenden besonders besorgniserregenden Stoffe“ aufgeführt und befinden sich in einem Vorstadium, in dem sie als zulassungspflichtig eingestuft werden sollen. Beispiele sind einige Phthalate, Bisphenol A und bestimmte Flammschutzmittel.

Das Vorhandensein eines besonders besorgniserregenden Stoffes in einem Material, das einen bestimmten Schwellenwert überschreitet, muss innerhalb der Lieferkette kommuniziert und entsprechende Sicherheitsinformationen müssen weitergegeben werden.

So ist beispielsweise für Erzeugnisse, die besonders besorgniserregende Stoffe in Konzentrationen von mehr als 0,1 Gewichtsprozent enthalten, eine SCIP-Registrierung (Substances of Concern In articles as such or in complex objects (Products)) vorgeschrieben. Die SCIP-Datenbank ist Teil der Abfallrahmenrichtlinie (2008/98/EG) und soll für Transparenz und Rückverfolgbarkeit von besonders besorgniserregenden Stoffen sorgen. Hersteller, Importeure und Händler müssen der ECHA die entsprechenden Informationen übermitteln und die Anforderungen des SCIP erfüllen, um den Marktzugang aufrechtzuerhalten und Sanktionen zu vermeiden.

Zusätzliche Anforderungen

Zusätzlich zu diesen spezifischen Stoffen enthält REACH auch allgemeine Anforderungen für die sichere Verwendung von Chemikalien, einschliesslich Anforderungen an die Kennzeichnung, Verpackung und die Bereitstellung von Sicherheitsdatenblättern.

Unternehmen, die Chemikalien in der EU herstellen, importieren oder verwenden, müssen diese Anforderungen einhalten und Massnahmen ergreifen, um die mit ihrer Verwendung verbundenen Risiken zu minimieren.

REACH und RoHS

Sowohl REACH als auch RoHS zielen darauf ab, die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor den von Chemikalien ausgehenden Risiken zu schützen. Sie haben jedoch einen jeweils unterschiedlichen Geltungsbereich und konzentrieren sich auf verschiedene Aspekte der Chemikaliensicherheit.

REACH

ist eine umfassende Verordnung, die alle in der EU verwendeten Chemikalien abdeckt, unabhängig davon, ob sie in Verbraucherprodukten oder in industriellen Prozessen verwendet werden. REACH enthält auch Bestimmungen für die Zulassung und Beschränkung bestimmter gefährlicher Chemikalien.

RoHS

(Reduction of Hazardous Substances) hingegen ist eine gezieltere Verordnung, die die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (EEE) ausdrücklich einschränkt. RoHS gilt für alle in der EU verkauften Elektro- und Elektronikgeräte, unabhängig davon, wo sie hergestellt wurden.

RoHS 2,

Formell bekannt als Richtlinie 2015/863,  ergänzt die bisherige Regelung. Mit dieser aktualisierten Richtlinie wurde die Gesamtzahl der Gefahrstoffe von sechs auf zehn erhöht. Folglich müssen die Hersteller nach den neuen Leitlinien nun obligatorische Tests für diese zehn Stoffe durchführen, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten.

RoHS 3,

Wenn Sie sich mit der EU-Richtlinie RoHS (2011/65/EU) auseinandersetzen, sind Ihnen möglicherweise die Ausdrücke "RoHS 3" oder "RoHS III" begegnet. Diese Begriffe beziehen sich nicht auf eine neue Version der Richtlinie, sondern auf eine Erweiterung der Liste von Substanzen, die in Elektro- und Elektronikgeräten in bestimmten Konzentrationen nicht vorhanden sein dürfen.

Ein wesentlicher Unterschied zwischen REACH und RoHS besteht darin, dass REACH sich in erster Linie mit den Risiken befasst, die von den Chemikalien selbst ausgehen. RoHS hingegen konzentriert sich auf die Risiken, die von den Produkten ausgehen, die diese Chemikalien enthalten. Mit anderen Worten: REACH soll gewährleisten, dass Chemikalien für die menschliche Gesundheit und die Umwelt sicher sind. RoHS soll sicherstellen, dass Produkte, die diese Chemikalien enthalten, von den Verbrauchern sicher verwendet werden können.

Die Rolle der ECHA

ECHA ist die Europäische Chemikalienagentur, die für die Umsetzung der REACH-Verordnung sowie der CLP-Verordnung (Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung) zuständig ist.

Die ECHA hat ihren Sitz in Helsinki/Finnland. Sie wurde 2007 mit dem Ziel gegründet, den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor den von Chemikalien ausgehenden Risiken zu verbessern.

Die Agentur ist für eine Reihe von Aufgaben zuständig. Dazu zählen:

  • Registrierung von Chemikalien, die in Mengen von einer Tonne oder mehr pro Jahr in der EU hergestellt oder in die EU importiert werden.
  • Bewertung der Sicherheit von Chemikalien und ihrer potenziellen Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt.
  • Autorisierung der Verwendung bestimmter gefährlicher Chemikalien, die der Zulassungspflicht unterliegen.
  • Einschränkung der Verwendung gefährlicher Chemikalien, die ein erhebliches Risiko für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt darstellen.
  • Bereitstellung von Leitlinien und Unterstützung von Unternehmen bei der Einhaltung der REACH- und CLP-Verordnungen.
  • Förderung von Entwicklung und Anwendung von Alternativmethoden zu Tierversuchen.
  • Führung einer zentralen Datenbank mit Informationen über Chemikalien, die in der EU hergestellt, eingeführt oder verwendet werden.
     

Die ECHA spielt eine entscheidende Rolle bei der Gewährleistung, dass die in der EU verwendeten Chemikalien sicher für die menschliche Gesundheit und die Umwelt sind sowie bei der Förderung der nachhaltigen Verwendung von Chemikalien.

Protokolle für die REACH-Konformität

Als Unternehmen, das Chemikalien in der EU herstellt, importiert oder verwendet, müssen Sie die notwendigen Massnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass Ihre Prozesse REACH-konform sind.

Ein strenges Protokoll zur Einhaltung der Vorschriften umfasst die folgenden Schritte:

  • Identifizieren Sie alle Stoffe, die das Unternehmen herstellt, einführt oder verwendet, und bestimmen Sie, ob sie der Registrierung, Zulassung oder Beschränkung gemäss der REACH-Verordnung unterliegen.
     

Für registrierungspflichtige Stoffe:

  • Einreichen eines Registrierungsdossiers bei der ECHA, das Informationen zu Spezifikationen, Verwendungen, Gefahren und Risikomanagementmassnahmen des Stoffes enthält.
  • Teilen Sie relevante Daten mit anderen registrierten Unternehmen zwecks Vermeidung unnötiger Doppeltests. Dazu gehören Daten über die Eigenschaften des Stoffes, seine toxischen Wirkungen und seine Auswirkungen auf die Umwelt. Dies trägt nicht nur zur Kostensenkung und Effizienzsteigerung bei, sondern hilft auch, unnötige Tierversuche zu vermeiden. Die gemeinsame Nutzung von Daten fördert ferner die Entwicklung von sichereren und nachhaltigeren chemischen Stoffen und Produkten.
     

Die ECHA unterhält eine zentrale Datenbank mit Informationen zu registrierten Stoffen. Dazu zählen auch Daten, die von den registrierten Unternehmen gemeinsam genutzt werden. Diese Datenbank, die so genannte REACH-Registrierungsdatenbank, ist der Öffentlichkeit zugänglich.

  • Erstellung und Verwaltung von Sicherheitsdatenblättern (SDB) für jeden Stoff, der hergestellt, eingeführt oder verwendet wird. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Gewährleistung der sicheren Verwendung von Chemikalien.

Beispieldatenblatt

Ein SDB enthält in der Regel Informationen zu den physikalischen und chemischen Eigenschaften des Stoffes, zu Gefahren und Risiken, zum sicheren Umgang und zur Lagerung sowie zu den gesetzlichen Vorschriften. Es enthält auch Hinweise auf geeignete persönliche Schutzausrüstung (PSA) und Erste-Hilfe-Massnahmen bei Exposition oder Unfällen.

Rollen & Zuständigkeiten

Die Verantwortung für die Einhaltung der REACH-Verordnung innerhalb eines Unternehmens liegt bei verschiedenen Parteien, je nach ihrer Rolle in der Lieferkette und ihren spezifischen Verpflichtungen gemäss der REACH-Verordnung. Die Hauptverantwortlichen sind:

Hersteller:

Hersteller von chemischen Stoffen oder Gemischen sind dafür verantwortlich, dass ihre Produkte bei der ECHA registriert sind und dass die erforderlichen Daten und Informationen zur Verfügung gestellt werden, um ihre sichere Verwendung zu unterstützen.

Importeure:

Importeure von chemischen Stoffen oder Gemischen von ausserhalb der EU sind dafür verantwortlich, dass ihre Produkte bei der ECHA registriert sind und dass sie alle relevanten REACH-Anforderungen erfüllen.

Nachgeschaltete Anwender:

Nachgeschaltete Anwender von chemischen Stoffen oder Gemischen sind dafür verantwortlich, dass sie alle geltenden Anforderungen im Rahmen von REACH, wie z. B. Beschränkungen und Zulassungsanforderungen, einhalten. Sie sind auch dafür verantwortlich, dass sie die Stoffe sicher verwenden und ihren Kunden und Endverbrauchern alle erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen.

Alleinvertreter:

Alleinvertreter (OR) handeln im Namen von Nicht-EU-Herstellern, um deren REACH-Verpflichtungen zu erfüllen. Alleinvertreter sind dafür verantwortlich, dass die von ihnen vertretenen Stoffe bei der ECHA registriert sind und dass die erforderlichen Daten und Informationen zur Unterstützung ihrer sicheren Verwendung bereitgestellt werden.

Vertreiber:

Vertreiber von chemischen Stoffen oder Gemischen sind dafür verantwortlich, dass die von ihnen vertriebenen Stoffe ordnungsgemäss gekennzeichnet sind und dass sie alle geltenden REACH-Anforderungen erfüllen.

Es liegt in Ihrer Verantwortung als Unternehmen, dafür zu sorgen, dass Sie die REACH-Verordnung einhalten und geeignete Verfahren und Systeme einrichten, um die Einhaltung in Ihrer gesamten Lieferkette sicherzustellen. Dies kann die Ernennung bestimmter Personen oder Abteilungen beinhalten, die für die REACH-Konformität zuständig sind und die sicherstellen, dass die erforderlichen Verfahren und Protokolle vorhanden sind.

ERIKS setzt sich für RoHS-Konformität ein

ERIKS ist der RoHS-Richtlinie fest verpflichtet und stellt sicher, dass nur RoHS-konforme Produkte verkauft werden. Darüber hinaus legt ERIKS Wert auf eine nachhaltige Entwicklung, indem sich das Unternehmen den Zielen der REACH-Verordnung EG 1907/2006 verschrieben hat. Als Händler, Importeur und nachgeschalteter Anwender hat ERIKS alle notwendigen Massnahmen ergriffen, um die Einhaltung der Vorschriften innerhalb der eigenen Lieferkette zu gewährleisten.

ERIKS unterhält aktiv umfangreiche Kontakte zu Lieferanten, um sicherzustellen, dass Registrierung und Einstufung von Stoffen im Vorfeld abgeschlossen sind. ERIKS stellt auch sicher, dass die Artikel in unserem Portfolio keine eingeschränkten oder verbotenen Stoffe gemäss Anhang XVII der EG1907/2006 enthalten. Sie werden ausserdem anhand der „Liste der für eine Zulassung in Frage kommenden besonders besorgniserregenden Stoffe“ überprüft.

Darüber hinaus stellt ERIKS Informationen über die sichere Handhabung und Verwendung seiner Produkte in Form von Sicherheitsdatenblättern (SDB) zur Verfügung, die den REACH-Anforderungen entsprechen. ERIKS kann auch einen Fragebogen zur Selbsteinschätzung (SAQ) für Lieferanten bereitstellen, um eine Risikobewertung durchzuführen.

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Hier finden Sie eine Checkliste, die Ihnen helfen kann, REACH-konform zu arbeiten:

    • Identifizieren Sie Ihre Verpflichtungen: Stellen Sie fest, ob Ihr Unternehmen im Rahmen der REACH-Verordnung Verpflichtungen hat: z. B. Registrierungs-, Zulassungs- oder Beschränkungsanforderungen.
    • Inventarisierung Ihrer Stoffe: Identifizieren Sie die chemischen Stoffe, die in den Produkten und betrieblichen Abläufen Ihres Unternehmens verwendet werden, einschliesslich der Stoffe in Gemischen.
    • Überprüfen Sie den Status Ihrer Stoffe: Prüfen Sie, ob Ihre Stoffe bei der ECHA registriert sind und ob sie irgendwelchen Beschränkungen oder Zulassungsanforderungen unterworfen sind.
    • Bestimmen Sie die Mengen Ihrer Stoffe: Stellen Sie die Mengen Ihrer Stoffe fest, die in der EU hergestellt, importiert oder verwendet werden, da dies Auswirkungen auf Ihre REACH-Verpflichtungen haben kann.
    • Führen Sie Risikobewertungen durch: Führen Sie Risikobewertungen für Ihre Produkte und Verfahren durch, um potenzielle Gefahren und Risiken im Zusammenhang mit chemischen Stoffen zu ermitteln. Ergreifen Sie geeignete Massnahmen zur Verringerung dieser Risiken.
    • Informationen weitergeben: Geben Sie Informationen über die sichere Handhabung und Verwendung Ihrer Produkte und Stoffe an nachgeschaltete Anwender weiter – unter anderem anhand von Sicherheitsdatenblättern (SDB), die den REACH-Anforderungen entsprechen.
    • Arbeiten Sie mit Ihrer Lieferkette zusammen: Arbeiten Sie eng mit Ihren Lieferanten zusammen, um sicherzustellen, dass die bezogenen Produkte die REACH-Anforderungen erfüllen, einschliesslich der Beschränkungen für die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe.
    • Führen Sie genaue Aufzeichnungen: Führen Sie genaue Aufzeichnungen über Ihre Stoffverzeichnisse, Registrierungen und andere relevante Informationen, um die Einhaltung der REACH-Verordnung nachweisen zu können.
    • Überwachen Sie die regulatorischen Entwicklungen: Bleiben Sie auf dem Laufenden über regulatorische Entwicklungen und Änderungen der REACH-Verordnung – passen Sie Ihre Praktiken und Verfahren entsprechend an.`
       

    Umweltverantwortung

    Wichtig: Die Einhaltung der REACH-Verordnung ist ein fortlaufender Prozess. Sie als Unternehmen müssen die Verwendung von Chemikalien kontinuierlich überwachen und Ihre Praktiken gegebenenfalls anpassen. Nur so können Sie die kontinuierliche Einhaltung der Verordnung gewährleisten.

    Auf diese Weise stellen Sie den verantwortungsvollen Umgang mit Chemikalien während ihres gesamten Lebenszyklus sicher – von der Beschaffung bis zur Entsorgung am Ende des Lebenszyklus. Dies verringert nicht nur die potenziellen Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt, sondern fördert auch eine Kultur der Transparenz und Verantwortlichkeit innerhalb der Branche. Die systematische Bewertung und Kommunikation chemischer Gefahren ermöglicht Ihnen die Identifizierung und Implementierung sicherer Alternativen, die Optimierung des Ressourcen-Einsatzes und die Abfallminimierung. Mit proaktiven Massnahmen zur Einhaltung der Vorschriften leisten Sie einen wesentlichen Beitrag zur langfristigen Nachhaltigkeit der Branche in einem Markt, der von kontinuierlich wachsendem Umweltbewusstsein bestimmt wird.

    Quellen:

    https://echa.europa.eu/nl/home

    https://environment.ec.europa.eu/topics/chemicals/reach-regulation_en

    https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A02006R1907-20221217

    https://environment.ec.europa.eu/strategy/chemicals-strategy_en

    https://www.rohsguide.com/

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