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Damit nichts ins Auge geht
Die Augen sind das empfindlichste Sinnesorgan des Menschen. Rund 90 Prozent der Sinneseindrücke werden mit ihnen wahrgenommen. Der Verlust des Augenlichts gehört für die meisten Menschen zu den schlimmsten körperlichen Beeinträchtigungen. Umso wichtiger ist ein wirkungsvoller Augenschutz.
Der Druck und die Geschwindigkeit im Alltag sind oft der Grund für schnelle Handgriffe, daher ist die Versuchung im Arbeitsalltag gross, dabei die elementaren Sicherheitsvorkehrungen auszublenden. Anstatt auf der Nase bleibt die Schutzbrille dann in der Hemdtasche oder auf der Werkbank.
Die häufigsten Risiken, gegen welche man die Augen schützen muss, sind heute:
- Mechanische (zum Beispiel Stösse, Stiche, Fremdkörper)
- Optische (zum Beispiel Verblitzung beim Schweissen)
- Gefahrstoffe (zum Beispiel durch Säuren, Laugen, Lösemittel)
- Thermische (Hitze, Kälte)
- Biologische (zum Beispiel Bakterien, Viren, Sporen)
Im Augenschutz haben diese Risiken, wie in keinem anderen Bereich des Arbeitsschutzes, eines gemeinsam: Durch einen konsequent getragenen Augenschutz lassen sie sich gegen null reduzieren.
Augenverletzungen auf Rang drei
Trotzdem – die Augenverletzung findet sich gemäss Unfallstatistik der Suva bereits auf Rang 3 nach Fuss- und Handverletzungen. Letztlich kann man daraus schliessen, dass das Risiko eines Augenunfalls nach wie vor unterschätzt wird. Was die letzten zwanzig Jahre gut ging, kann plötzlich zu einem Augenunfall führen – ein Vorgesetzter, welcher seine Vorbildfunktion nicht ernst nimmt oder gar nachlässig mit dem Schutz seiner Mitarbeitenden umgeht, kann Auslöser eines Augenunfalls sein. Arbeitsschutz muss darum unbedingt ein (gelebter) Teil der Unternehmenskultur sein.
Es soll also nicht nur bei der Pflicht des Arbeitgebers bleiben, seine Mitarbeitenden gegen Unfälle zu schützen, sondern er soll sein Team auch sinnvoll an das Thema heranführen, sensibilisieren und ein nachhaltiges Verständnis für Augenschutz schaffen. Je grösser das Verständnis der lauernden Gefahren, desto grösser die Wahrscheinlichkeit, dass der Augenschutz auch getragen wird. Wenn die Mitarbeitenden jetzt noch in den Prozess der Beschaffung, also was genau wird beschafft, miteinbezogen sind, dann ist die Unternehmung bereits auf der Gewinnerseite. Wobei auch hier zu beachten gilt - der Schutz vor der Gefahr hat die oberste Priorität. Direkt danach muss es um die Funktionalität und den Tragekomfort gehen.
Vorteile
Neben den direkten Kosteneinsparungen durch die Minimierung von Fehltagen hat ein smartes Augenschutzkonzept diverse Vorteile für ein Unternehmen:
- Es zeigt Wertschätzung seinen Mitarbeitenden gegenüber
- Mitarbeiter*innen sind durch eine klare und präzise Sicht produktiver
- Das allgemeine Wohlbefinden und somit die Motivation am Arbeitsplatz steigen
- Die Vorbildfunktion als Arbeitgeber wird wahrgenommen
- Die Attraktivität als Arbeitgeber steigt
Der (Augen-)Schutz der Mitarbeitenden ist daher keine Investition im monetären Sinn, sondern vielmehr ein entscheidender Beitrag für die gesunde Zukunft eines Unternehmens. Nachhaltigkeit in Bezug auf den Schutz der Mitarbeitenden braucht keine Floskel in Werbebroschüren zu sein. Das bestätigen im Übrigen auch internationale Studien, zum Beispiel der International Social Security Association (ISSA) in Genf mit ihrer Studie - «Return on prevention» - oder die von Prevent, dem Institut für Arbeitssicherheit und Gesundheit «benOSH» (benefits of occupational safety and health). Mit diesen beiden Studien errechnet sich ein Faktor von 2.2 – sprich, jeder investierte Franken ergibt 2.20 Franken, wenn man ihn in die persönliche Schutzausrüstung und somit auch in den Augenschutz investiert. Augenschutz rechnet sich also – so oder so.
Auf der sicheren Seite
Wie merke ich, ob eine korrigierte Schutzbrille korrekt geprüft ist?
- Auf der Schutzverglasung, wie auch auf der Fassung, finde ich eine Markierung. Diese gibt Aufschluss über UV-Filter, Hersteller, optische Qualität, Prüfnorm, Stossbelastung, CE-Konformität und Produktionsdatum. Beispiel für eine Markierung auf der Verglasung / Fassung: 2-1.2 UG 1 F CE 07/20 I UG 166 F CE 07/20
- Hersteller von Glas und Fassung sind identisch (geprüft ist letztlich das komplette Augenschutzgerät)
- Bei Unsicherheit kann der Hersteller sowohl eine Konformitätserklärung als auch eine EU-Baumusterprüfung vorlegen
- Die lückenlose Rückverfolgbarkeit in puncto Produktion ist jederzeit gegeben
- Es liegt eine Gebrauchsanweisung in der Landessprache des jeweiligen Landes bei
Auch für Mitarbeitende, die korrigierten Augenschutz benötigen, haben wir eine Lösung.
Wir bieten in Zusammenarbeit mit Unico Graber und einem ausgewählten Netzwerk von schweizweit rund 400 Optikergeschäften korrigierten Augenschutz an.
Bei diesem Service profitieren Sie von einer professionellen Beratung, einem unkomplizierten Bestellablauf, kurzen Lieferzeiten und Qualitätsgläsern von Schweizer Glasherstellern. Geprüft und zertifiziert nach der PSA – Verordnung (EU) 2016/425, EN 166:2001
Kontaktieren Sie uns für einen persönlichen Beratungstermin vor Ort.
Unser Schutzbrillensortiment von Unico und weiteren Herstellern finden Sie im Webshop.
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