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Lebensmittelechte Materialien für Ihre Produktionsprozesse

Die lebensmittelsichere Produktion sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Doch was genau versteht man darunter? Was ist lebensmittelverträgliches Material? Dieser Begriff taucht im Kontext von Lebensmittelsicherheit regelmässig auf. Im vorliegenden Artikel erläutern wir die Begriffe sowie die Bedeutung der Gesetze und Vorschriften für Materialien und Prozesse in der Lebensmittelindustrie.

Lebensmittelsicheres Material allein reicht nicht aus

Wir erhalten immer wieder Kundenanfragen zu lebensmittelsicherem Material. Von uns gelieferte Kunststoffprodukte, die in der Lebensmittelindustrie in der Produktion eingesetzt werden und mit Lebensmitteln in Berührung kommen, erfüllen grundsätzlich die EC 1935/2004-Norm. Damit gelten sie als lebensmittelverträgliches Material.

Mit anderen Worten: Das Material darf mit Lebensmitteln in Berührung kommen. Lebensmittelverträglichkeit ist nicht das Gleiche wie Lebensmittelsicherheit. Es bedeutet vielmehr, dass das Material und Endprodukt für den Endverbrauch geeignet sind und keine Gefahr für die Sicherheit darstellen. Das ist ein wesentlicher Unterschied.

Als Hersteller in der Lebensmittelindustrie können Sie zwar lebensmittelsichere Materialien für den Produktionsprozess kaufen, wenn jedoch der Verarbeitungsprozess nicht den Anforderungen und der guten Herstellungspraxis (GMP) entspricht, ist das Endprodukt vermutlich trotzdem nicht lebensmittelsicher.

Gesetze und Vorschriften

Für Hersteller in Europa gilt eigentlich nur eine einzige Vorschrift: nämlich die EC 1935/2004-Norm. Darin sind die Anforderungen für Material festgelegt, das direkt mit Lebensmitteln in Berührung kommt. Sollte in Ihrem Produktionsprozess ein von ERIKS gelieferter Kunststoff mit Lebensmitteln in Berührung kommen, muss er die EC 1935-Anforderungen erfüllen. Gerade für internationale Unternehmen sind einheitliche Gesetze und Vorschriften von grossem Vorteil. Mit der Einführung der EC 1935/2004-Norm hat sich die Effizienz der (internationalen) Logistikkette erheblich verbessert. Das Risiko einer Kontamination wurde damit erheblich reduziert.

Im Rahmen der EC 1935/2004-Norm wurde u. a. die Einzelmassnahme EC 1935/2004 – 10/2011 erlassen. Sie bezieht sich auf Herstellung und Inverkehrbringen von Materialien und Gegenständen aus Kunststoff.

Grund für die Erweiterung der Verordnung ist die immer grössere Menge an Kunststoff, die mit Lebensmitteln in Berührung kommt. Die Vorschriften bieten allen Herstellern in der Lebensmittelindustrie einen rechtlichen Rahmen:

  • Allgemeine Bestimmungen, denen alle Materialien entsprechen müssen
  • Umfassende Rückverfolgbarkeit aller Materialien
  • Anforderungen an die Erkennbarkeit der Materialien
  • Angaben und Kennzeichnung von Produkten
  • Document of Compliance (DOC) samt entsprechender Migrationsprüfungen, mit denen nachgewiesen wird, dass die verwendeten Materialien die Lebensmittel nicht verändern.

Gute Herstellungspraxis (GMP)

Das von uns gelieferte Material für die Lebensmittelproduktion entspricht jederzeit allen Anforderungen. Unsere Prozesse orientieren sich an der GMP, die ebenfalls unter die EC 1935/2004-Norm fällt. Die Produktqualität kann in keinem Fall nur anhand der Analyse der Zusammenstellung ermittelt werden.

Anhand der GMP wird bis ins Detail beschrieben, wie und unter welchen Umständen ein Produkt hergestellt wird. Während der Produktion erfolgt eine eingehende Kontrolle aller Rohstoffe sowie der Zwischen- und Endprodukte. Auch der Prozess selbst wird genau überwacht. So verschaffen wir uns einen umfassenden Einblick in die Produktionskette. Die Materialqualität wird kontinuierlich kontrolliert und garantiert. Ausserdem ist das verwendete Material jederzeit rückverfolgbar.

Die GMP ist darauf ausgerichtet, die Material- und Produktprozesse sicherzustellen. Der Verbraucher kann somit sicher sein, dass ein Produkt nicht nur den geltenden Qualitätsnormen und allen gesetzlichen Anforderungen entspricht, sondern auch korrekt gekennzeichnet ist.

Und wie sieht es mit Ihren Zertifikaten aus?

Die Niederländische Behörde für die Sicherheit von Lebensmitteln und Konsumgütern (NVWA) kontrolliert die Einhaltung der EC 1935/2004-Norm. Zu diesem Zweck werden lediglich Stichproben durchgeführt: Das führt bei den meisten Unternehmen dazu, dass die Einhaltung der Vorschriften nicht als dringlich erfahren wird. Hersteller werden oftmals erst wach, wenn es zu Rückrufen und entsprechenden Konsequenzen kommt.

Ein aktuelles Beispiel ist die Rückrufaktion der Schokoriegel des Süsswarenherstellers Mars in 55 Ländern. In den Produkten wurden Kunststoffteilchen entdeckt. Das verursacht erhebliche Betriebskosten und ist mit grossem Imageschaden für den Hersteller verbunden.

Es fällt nach solchen Vorfällen immer auf, dass die Lebensmittelsicherheit von Material und die Beantragung von Zertifikaten dann wieder in den Mittelpunkt rücken. Das ist allerdings nur von kurzer Dauer.

Wir informieren uns kontinuierlich bei unseren Kunden, ob sie über die entsprechenden Zertifikate verfügen. Wenn dem so ist, fragen wir natürlich nach, ob die Zertifikate noch aktuell sind. Viele Hersteller berufen sich darauf, dass sie «das Material vom Lieferanten bekommen» haben. Sie berücksichtigen dabei nicht, dass das Zertifikat zwar zum gelieferten Material gehört, sie jedoch selbst dafür verantwortlich sind, wenn es sich im Laufe des Produktionsprozesses verändert.

Wir garantieren eine lebensmittelsichere Produktion

Wenn Vorschriften nicht ordnungsgemäss eingehalten werden und entsprechende Zertifikate fehlen, ist das unserer Erfahrung nach kein Zeichen von Unwilligkeit. Bei grossen Herstellern setzen sich meist nur wenige Mitarbeiter mit der Lebensmittelsicherheit auseinander. Das ist bemerkenswert, denn die meisten Lebensmittelhersteller haben Probleme, die Nachfrage nach Lebensmitteln zu decken. Schnellere Produktion, weniger Ausfall und höhere Produktivität sind für diese Unternehmen ausgesprochen wichtig. Das verlangt den Maschinen einiges ab.

Eine mögliche Folge: Es werden aufgrund intensiver Reinigung kürzere oder weniger Wartungen vorgenommen. Durch die Nutzung von zusätzlichem Dampf oder zusätzlicher Natronlauge kann es dann zu Problemen kommen. Mit Verschleiss und Verschlechterung des Materials geht das erhöhte Risiko einher, dass die Produktion nicht mehr lebensmittelsicher ist.

Wir haben einen Stufenplan entwickelt, mit dem wir Unternehmen unterstützen und die Lebensmittelsicherheit wieder in den Mittelpunkt rücken. Logistik, Qualität, Einkauf und Verkauf müssen in diesen Prozess miteinbezogen werden. Jede Abteilung folgt jeweils eigenen Anweisungen zur effizienten Gestaltung eines lebensmittelverträglichen Prozesses. Daraus entwickelt sich ein Expertenteam, das genau weiss, wie mit einer eingehenden Lieferung umgegangen werden muss. Wenn der Lebensmittelverträglichkeitsprüfung kein Zertifikat beiliegt, wird das Material ausgesondert, bis das entsprechende Zertifikat vorliegt.

Die Simulation eines Rückrufs ist in diesem Zusammenhang eine gute Möglichkeit, die Folgen eines fehlenden Zertifikats für die gesamte Organisation anschaulich zu machen. Wenn wir Einkäufern und Engineers verdeutlichen, wie wir den Prozess zur Lebensmittelverträglichkeit selbst strukturiert haben, setzen sie sich oft engagiert dafür ein.

Sind Sie an weiteren Informationen zu lebensmittelverträglichen Materialien interessiert? Möchten Sie wissen, wie wir Sie bei der Gestaltung eines erfolgreichen Qualitätsprozesses für Lebensmittelsicherheit unterstützen können? Nehmen Sie Kontakt mit einem unserer Experten auf.

Autor

Berry Kragt, Application Engineer

Berry Kragt, Application Engineer

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Autor: Berry Kragt, Application Engineer

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